Die Anforderungen an den Schallschutz ergeben sich bei Einzelvorhaben aus dem Schutz vor äußeren Geräuscheinwirkungen (Verkehrslärm: Straße, Schiene, Flugverkehr) aber auch
nachbarschaftsschützend bei der Aufstellung von Wärmepumpen oder anderen Anlagen der technischen Gebäudeausstattung.